Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma

Home-Tec-Service
Schülerweg 51
9020 Klagenfurt
ATU74676549

  1. Allgemeines

Die hier niedergeschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggeber (Kunde) und Auftragnehmer (Fa. Home-Tec-Service). Es sind alle Arbeiten, Lieferungen und sonstige Leistungen betreffend Gartenpflege, Winterdienst, Fahrzeugpflege sowie Entsorgungen, soweit im Einzelfall keine anderen vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden betroffen. Nebenabreden sowie von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Durch Erteilen von Aufträgen bzw. Übernahmen von Waren erkennt der Auftraggeber die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Änderungen der Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt, wenn diese dem Auftraggeber in Schriftform oder auf vereinbartem elektronischem Weg übermittelt wurden.

  1. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend sofern Sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Der Auftragnehmer ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab Zugang beim Auftraggeber gebunden. Aufträge des Auftragnehmers gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers als angenommen, es sei denn wir beginnen mit der Erbringung der Arbeit. Sämtliche technischen und sonstigen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Jede Weitergabe oder Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.

  1. Vertragsabschluss

Der Auftragnehmer ist erst nach erfolgter Auftragsbestätigung zu Aufträgen oder Bestellungen verpflichtet.

Der Auftragnehmer kann aber vor Beginn der Vertragserfüllung oder während derselben vom Vertrag ohne Schadenersatzverpflichtungen zurücktreten, wenn höhere Gewalt die Durchführung oder die Materialbeschaffung unmöglich macht. Darunter können z.B. auch witterungs- oder krankheitsbedingte Ausfälle fallen.

Zusatzaufträge oder Änderungen des bestehenden Auftrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Vertreter des Auftragsnehmer (z.B.  Mitarbeiter) sind nicht zur Entgegennahme von Zusatzaufträgen oder Änderungen berechtigt. Zusatzaufträge oder Änderungen die entgegen dieser Bestimmung angeordnet werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers und können daher vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden. Eine Kalkulation ist grundsätzlich nur nach Besichtigung des Objektes möglich. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer hinsichtlich der Besonderheiten und Beschaffenheit über das Vertragsobjekt aufzuklären.

  1. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind nach Erhalt fällig. Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt die Rechnungslegung monatlich zum Monatsletztem. Ein Zahlungsverzug tritt 10 Tage nach Erhalt der Rechnung ein. Bei einem Zahlungsverzug hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf die Leistungserbringung, wobei die der Auftragnehmer auf die Erfüllung des Vertrages bestehen kann. Es können vom Auftragnehmer Verzugszinsen ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzuges verrechnet werden. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber eine Vorauszahlung verlangen. Zahlungen haben direkt an uns bzw. unser Bankkonto zu erfolgen, Zahlungen an Vertreter sind nur nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer zulässig. Skontoabzüge sind, soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart werden, nicht zulässig.

 

  1. Lieferung

Vereinbarte Ausführungstermine gelten als Richtwerte. Bei Arbeiten, die von den Witterungsverhältnissen abhängig sind, können sich die vereinbarten Ausführungstermine der Arbeiten für die Dauer anhaltender Witterungsverhältnisse verzögern oder auch unmöglich machen. Für Schäden oder Verzögerungen, die dem Auftragnehmer durch höhere Gewalt oder Dritte entstehen, entfällt jegliche Haftung, diese gilt auch für die Zeit während der Ausführung der Arbeiten. Leistungsverzögerungen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Vertragsauflösung oder zum Einbehalt des vereinbarten Entgeltes. Strom, Wasser und sonstige notwendige, Voraussetzungen hat der Auftraggeber, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde, kostenlos beizustellen. Pflanzen gelten am Tag ihrer Einpflanzung vom Auftraggeber als übernommen. Dies gilt auch bei Nichtanwesenheit des Auftraggebers.

Arbeiten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages unbedingt erforderlich und unvermeidlich sind, die aber erst während der Durchführung und ohne Verschulden des Auftragnehmers aufgedeckt werden, sind dem Auftraggeber sofort zu melden. Falls diese Arbeiten die angebotenen Kosten um mehr als 20% überschreiten sind diese vor Durchführung vom Auftraggeber zu bestätigen. Bei einer Kostenüberschreitung von weniger als 20% der vereinbarten Kosten, ist der Auftraggeber auch ohne eine Genehmigung zur Bezahlung verpflichtet. Die Vergabe des Auftrages an Subunternehmer bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

 

  1. Gewährleistung

Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass seine Leistungen die für gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften haben und die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden. Beanstandungen sind unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen, da die Leistung andernfalls als ordnungsgerecht und vertragsgemäß ausgeführt gilt. Die Beschwerde hat Zeit und Ort der sowie eine Beschreibung der Beanstandung zu enthalten. Nachträglich eingebrachte Reklamationen werden nicht anerkannt. Einwendungen betreffend Mehrleistungen die nicht vertraglich vereinbart wurden, veranlassen nicht zur Erfüllung dieser.

  1. Kündigung

Eine Kündigung einer laufenden Betreuung ist mit Ende des Monats von Seiten des Auftraggebers schriftlich an anfrage@home-tec-service.at als auch von Seiten des Auftragnehmers möglich. Wir die Kündigung nicht rechtzeitig übermittelt, verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Monat.

  1. Gerichtstand, Eigentumsvorbehalt

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Geschäfte ist Klagenfurt am Wörthersee. Es besteht österreichisches Recht.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtbetrages bleiben sämtliche Lieferungen, im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer darf daher auf Kosten des Auftraggebers nach Überschreiten des Zahlungszieles die Lieferung entfernen. Es werden in diesem Fall die aktuellen Stundensätze für Gärtner/Hausmeister nach Aufwand verrechnet. Allenfalls, darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

  1. Datenschutz

Als Nutzer erhalten Sie auf Anfrage gerne kostenlose Auskunft darüber welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert wurden. Die Firma Home-Tec-Service speichert nur geschäftsnotwendige Daten. Dazu werden die Daten EDV mäßig erfasst und gespeichert. Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Löschung der gespeicherten Daten. Ohne Ihre Einwilligung werden keine Daten an Dritte weitergegeben